Artikel anhören
Ein Unfall am Freitagabend, ein verlorenes Smartphone auf Reisen oder ein Todesfall in der Familie haben eines gemeinsam: Plötzlich müssen andere Menschen handeln, während wichtige Informationen auf mehrere Geräte, Ordner und Köpfe verteilt sind. Die Telefonnummer der Hausärztin steckt im gesperrten Handy, die Vorsorgevollmacht liegt angeblich „irgendwo im Schreibtisch“, und niemand weiß, ob Rechnungen über das E-Mail-Konto, eine App oder per Post eintreffen. Eine digitale Notfallmappe für Familien soll dieses Problem nicht durch möglichst viele gesammelte Daten lösen. Sie soll die richtigen Informationen in der richtigen Situation für die richtige Person erreichbar machen.
Das ist anspruchsvoller als ein Cloud-Ordner namens „Notfall“. Medizinische Angaben müssen schnell auffindbar sein, Passwörter dagegen besonders geschützt. Eine Vertrauensperson braucht im Krankenhaus andere Befugnisse als Erben nach einem Todesfall. Und eine perfekte Verschlüsselung hilft wenig, wenn außer Ihnen niemand weiß, wie der Zugang funktioniert. Dieser Leitfaden führt Sie deshalb von der Bestandsaufnahme über die technische und organisatorische Absicherung bis zu drei konkreten Ernstfällen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Vollmachten, Patientenverfügungen, testamentarische Anordnungen und erbrechtliche Fragen sollten Sie bei komplexen Familien-, Vermögens- oder Unternehmensverhältnissen individuell anwaltlich oder notariell prüfen lassen.
Der Grundsatz: Erreichbarkeit und Geheimhaltung getrennt planen
Eine Notfallmappe scheitert häufig an einem falschen Entweder-oder: Entweder liegt alles offen zugänglich in einer Schublade, oder alles ist so sicher verschlossen, dass im Notfall niemand herankommt. Sinnvoller ist ein System aus vier Zonen. Jede Zone beantwortet eine andere Frage.
- Sofortinformation: Was müssen Rettungsdienst, Klinik oder Finder in den ersten Minuten wissen? Hierhin gehören wenige Notfallkontakte, medizinisch relevante Hinweise und der Fundort weiterführender Unterlagen, aber keine Passwortliste.
- Handlungsmappe: Was benötigt eine benannte Vertrauensperson in den ersten Stunden oder Tagen? Dazu zählen Ansprechpartner, Versicherungsdaten, Aufgabenlisten und Hinweise auf Vollmachten.
- Geschütztes Archiv: Wo liegen vollständige Dokumente, Vertragsübersichten, Kopien und sensible Gesundheitsinformationen? Dieser Bereich wird verschlüsselt und gesichert.
- Zugangsschlüssel: Wie gelangt die berechtigte Person an das Archiv oder den Passwortmanager? Wiederherstellungscode, Master-Passwort oder versiegelte Anleitung gehören nicht ungeschützt in dasselbe Archiv.
Das verhindert einen gemeinsamen Ausfallpunkt. Wird das Smartphone gestohlen, bleibt eine Offline-Kopie erreichbar. Findet jemand die Notfallkarte, erhält er nicht zugleich Zugang zum Onlinebanking. Brennt es in der Wohnung, existiert noch eine räumlich getrennte Sicherung. Sicherheit bedeutet hier nicht maximale Abschottung, sondern ein ausgewogenes Verhältnis aus Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Aktualität.
Der Einstieg in 30 Minuten: eine funktionsfähige Minimalversion
Beginnen Sie nicht mit dem Scannen sämtlicher Versicherungsverträge. Bauen Sie zuerst eine kleine Version, die schon am selben Tag hilft. Legen Sie ein Dokument mit dem Titel „Notfallübersicht“ an und tragen Sie Datum sowie Versionsnummer ein. Erfassen Sie pro Familienmitglied Name, Geburtsdatum, Krankenversicherung, zwei erreichbare Kontakte und relevante medizinische Kernangaben. Notieren Sie außerdem, wo Originale von Patientenverfügung und Vollmacht liegen und wer Zugang dazu hat.
- Zwei Notfallkontakte mit Beziehung zur Person und alternativer Rufnummer
- Hausarztpraxis und bei Bedarf wichtige Facharztpraxis
- Aktuelle Medikamente mit Wirkstoff, Dosis und Einnahmezeit, möglichst aus verlässlicher Unterlage übernommen
- Schwere Allergien, Unverträglichkeiten, Implantate und akut relevante Diagnosen
- Krankenversicherung und Versicherungsnummer
- Aufbewahrungsort der Vorsorgedokumente, nicht nur „zu Hause“
- Name der Person, die Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder Haustiere kurzfristig versorgt
Drucken Sie diese Übersicht aus. Eine Kopie kommt an einen vereinbarten, schnell erreichbaren Ort; eine gekürzte Karte kann in Geldbörse oder Reisetasche liegen. Speichern Sie die Datei zusätzlich im geschützten Archiv. Damit existiert bereits ein belastbarer Anfang. Erst danach erweitern Sie das System.
Schritt 1: Informationen inventarisieren, ohne alles zu sammeln
Gehen Sie Lebensbereiche durch, nicht Dateitypen. Das liefert eine bessere Übersicht als ein Ordner voller PDFs. Typische Bereiche sind Gesundheit, Familie und Betreuung, Wohnen, Mobilität, Versicherungen, Finanzen, Arbeit oder Selbstständigkeit, Behörden, digitale Konten und laufende Abonnements. Für jeden Eintrag genügen zunächst fünf Felder: Anbieter oder Stelle, Zweck, Vertrags- oder Kundennummer, zuständiger Kontakt und Fundort der Unterlagen.
Vermerken Sie zusätzlich, was im Notfall tatsächlich getan werden muss. „Stromvertrag bei Anbieter X“ ist eine Inventarinformation. „Nicht sofort kündigen; Abschläge laufen vom Gemeinschaftskonto“ ist eine Handlungsinformation. Diese kurzen Hinweise sparen Angehörigen Fehlentscheidungen. Bewahren Sie aber nicht wahllos Ausweiskopien, vollständige Steuerakten und intime Arztberichte auf. Nach dem Prinzip der Datenminimierung gehört nur hinein, was einem klaren Zweck dient.
Schritt 2: Gesundheitsdaten für den Ernstfall verdichten
Eine Klinik braucht keine ungeordnete Krankengeschichte, sondern aktuelle, belastbare Angaben. Erstellen Sie deshalb pro Person ein einseitiges medizinisches Notfallblatt. Lassen Sie Medikamentenliste und kritische Angaben bei Unsicherheit in der Hausarztpraxis prüfen. Verwenden Sie keine selbst erfundenen Abkürzungen. Trennen Sie bestätigte Diagnosen von eigenen Beobachtungen und versehen Sie jede Seite mit „Stand: Datum“.
Für gesetzlich Versicherte kann der freiwillige Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte eine zusätzliche Ebene sein. Laut gesund.bund.de können dort unter anderem Diagnosen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien, Implantate sowie Kontakte gespeichert werden. In einem ergänzenden Datensatz lässt sich auf den Aufbewahrungsort von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinweisen. Der Datensatz wird mit Einwilligung in einer Arztpraxis angelegt. Wichtig: Nach Ausgabe einer neuen Gesundheitskarte befindet er sich nicht automatisch auf der neuen Karte und muss übertragen werden. Fragen Sie deshalb bei einem Kartenwechsel nach.
Die elektronische Patientenakte kann Befunde, Arztbriefe und eine Medikationsliste bündeln. Sie ersetzt aber nicht automatisch Ihre Notfallorganisation: Zugriffsrechte, technischer Zugang und Vollständigkeit können von der konkreten Nutzung abhängen. Halten Sie für die ersten Minuten weiterhin eine knappe, analoge Information bereit. Eine Bildschirmsperre darf nicht die einzige Barriere zwischen Rettungskräften und dem Namen Ihrer Kontaktperson sein.
Checkliste Gesundheitsblatt
- Identität, Geburtsdatum und Krankenversicherung
- Medikamente mit Wirkstoff, Stärke, Dosierung und Einnahmezeit
- Schwere Allergien und Arzneimittelunverträglichkeiten
- Relevante Vorerkrankungen, Implantate, Hilfsmittel und besondere Risiken
- Hausarztpraxis, Fachkontakte und zwei private Notfallkontakte
- Hinweis auf Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und deren präzisen Fundort
- Erstellungsdatum und fester Termin für die nächste Prüfung
Schritt 3: Vollmachten und Verfügungen wirksam auffindbar machen
Eine Kontaktperson ist nicht automatisch vertretungsberechtigt. Auch Ehe oder Verwandtschaft ersetzt keine passend formulierte Vollmacht für sämtliche Lebensbereiche. Das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht betrifft nur bestimmte Gesundheitsangelegenheiten und ist an Voraussetzungen und Grenzen gebunden. Planen Sie deshalb nicht mit der Annahme: „Meine Frau darf ohnehin alles.“
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson für festgelegte Angelegenheiten bevollmächtigen, falls Sie diese selbst nicht mehr regeln können. Das Bundesministerium der Justiz weist darauf hin, dass bei einer wirksamen, passenden Vollmacht eine gerichtliche Betreuung für die erfassten Aufgabenbereiche nicht erforderlich ist. Welche Bereiche aufgenommen werden, welche Form nötig oder ratsam ist und ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll, muss zum eigenen Fall passen. Bei Immobilien, Unternehmen, größerem Vermögen, mehreren Bevollmächtigten oder Konfliktpotenzial ist fachlicher Rat besonders sinnvoll.
Die Patientenverfügung verfolgt einen anderen Zweck: Eine volljährige Person hält schriftlich fest, ob sie in noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe für bestimmte Situationen einwilligt oder diese untersagt. Allgemeine Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ können zu unbestimmt sein. Das BMJ empfiehlt konkrete Situationen und konkrete Behandlungswünsche sowie fachkundige Beratung, um Widersprüche zu vermeiden.
Digitalisieren Sie unterschriebene Dokumente für die schnelle Information, aber behandeln Sie den Scan nicht gedankenlos als universellen Ersatz für ein erforderliches Original. Notieren Sie exakt: „Original im verschlossenen roten Ordner, oberes Fach des Aktenschranks; Schlüssel bei …“. Sprechen Sie mit Bevollmächtigten über Inhalt, Aufgaben und Fundort. Eine überraschend benannte Person ist keine belastbare Notfallstruktur.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und auch eine Patientenverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Registrierung macht die Existenz auffindbar; die Vollmachtsurkunde selbst wird dort nach Angaben des BMJ nicht verwahrt. Ärztinnen und Ärzte dürfen das Register unter den gesetzlichen Voraussetzungen in dringenden Behandlungssituationen einsehen. Das Register ersetzt daher weder das Dokument noch einen erreichbaren Bevollmächtigten.
Schritt 4: Notfallkontakte als Rollenmodell organisieren
Eine einzige Person für alles ist bequem, aber störanfällig. Verteilen Sie Rollen: medizinische Vertrauensperson, organisatorische Ersatzperson, Betreuung für Kinder oder Pflegebedürftige und technisch versierte Hilfe. Jede Person erhält nur die Informationen, die sie für ihre Rolle benötigt. Benennen Sie eine Vertretung, falls der erste Kontakt mit Ihnen gemeinsam reist, selbst erkrankt oder nicht erreichbar ist.
Halten Sie pro Rolle Name, Mobil- und Festnetznummer, E-Mail-Adresse, Wohnort, Beziehung und erlaubten Informationsumfang fest. Holen Sie die Zustimmung der Betroffenen ein, bevor Sie deren Kontaktdaten in Cloudspeichern oder bei Dritten hinterlegen. Vereinbaren Sie ein neutrales Codewort für telefonische Rückfragen. Es ersetzt keine Identitätsprüfung, kann aber spontane Betrugsversuche erschweren, bei denen sich jemand als Klinik oder Angehöriger ausgibt.
Schritt 5: Passwortzugang ermöglichen, ohne Passwörter offenzulegen
Eine Tabelle mit allen Passwörtern im Notfallordner ist keine gute Lösung. Sie altert schnell, vervielfacht Zugangsdaten unkontrolliert und macht aus einem gefundenen Dokument einen Generalschlüssel. Verwenden Sie für jedes Konto ein eigenes Passwort und nach Möglichkeit einen seriösen Passwortmanager. Das BSI empfiehlt unterschiedliche Passwörter und zusätzliche Zwei-Faktor-Authentisierung, wo sie angeboten wird.
Die Notfallmappe enthält dann keine vollständige Passwortliste, sondern eine Zugangsanweisung: Welcher Passwortmanager wird verwendet? Wo liegt der Wiederherstellungscode? Welche zweite Authentisierung ist nötig? Wer darf unter welchen Umständen zugreifen? Hat der Dienst eine Notfallzugriffs- oder Nachlassfunktion, und wurde sie tatsächlich getestet? Dokumentieren Sie auch das primäre E-Mail-Konto, weil darüber viele Konten zurückgesetzt werden können, sowie Mobilfunkanbieter und Kundennummer.
Bewahren Sie Master-Passwort und verschlüsselten Tresor möglichst nicht gemeinsam auf. Eine praktikable Variante ist eine versiegelte Anleitung in einem sicheren physischen Ort plus verschlüsseltes, regelmäßig gesichertes Archiv. Eine andere ist die vorgesehene Notfallfunktion des Passwortmanagers mit einer zweiten Vertrauensperson. Prüfen Sie Anbieterbedingungen, Wartefristen und Wiederherstellungswege selbst; Funktionen können sich ändern.
Der oft vergessene zweite Faktor
Das richtige Passwort genügt nicht, wenn der Bestätigungscode nur auf dem verlorenen oder gesperrten Smartphone ankommt. Sichern Sie Wiederherstellungscodes besonders wichtiger Konten offline und geschützt. Dokumentieren Sie, ob eine Authenticator-App gesichert oder auf ein Ersatzgerät übertragbar ist. Bei physischen Sicherheitsschlüsseln sollten berechtigte Personen wissen, welcher Schlüssel wozu gehört. Deaktivieren Sie Zwei-Faktor-Schutz nicht aus Bequemlichkeit; planen Sie stattdessen die Wiederherstellung.
Schritt 6: Den digitalen Nachlass als Aufgabenplan schreiben
Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur soziale Netzwerke. Relevant sind E-Mail-Postfächer, Cloudspeicher, Domains, Websites, Messenger, Onlinehandel, Bezahldienste, Bonusprogramme, Abonnements, digitale Medien, Geräte, Kryptowertbestände und beruflich genutzte Konten. Erstellen Sie ein Kontenverzeichnis mit Anbieter, Benutzerkennung, Zweck, Kosten, gewünschter Maßnahme und Fundort des Zugangs. Das Passwort bleibt im Passwortmanager.
Formulieren Sie Wünsche eindeutig: löschen, archivieren, in Gedenkzustand versetzen, übertragen, Vertrag prüfen oder Inhalte an eine bestimmte Person geben. Trennen Sie persönliche Erinnerungen von wirtschaftlich oder rechtlich relevanten Daten. Familienfotos sollen vielleicht erhalten bleiben, private Chats dagegen nicht pauschal an alle Angehörigen gehen. Berücksichtigen Sie auch Daten anderer Personen, die in Nachrichten, Adressbüchern und Fotos enthalten sind.
Rechtlich ist der digitale Nachlass kein rechtsfreier Sonderraum. § 1922 BGB regelt die Gesamtrechtsnachfolge. Der Bundesgerichtshof entschied 2018 in einem konkreten Fall, dass der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks grundsätzlich auf die Erben übergeht und ihnen Zugang zum Konto einschließlich der Kommunikationsinhalte zusteht. Daraus folgt jedoch keine pauschale Garantie für jede Plattform, jedes ausländische Vertragsverhältnis oder jede technische Zugangsmethode. Anbieterprozesse, Nachweise, Nutzungsrechte und höchstpersönliche Positionen können sich unterscheiden. Gerade bei wertvollen digitalen Gütern oder komplizierten Familienverhältnissen gehört die Umsetzung in professionelle erbrechtliche Beratung.
Szenario 1: Das Smartphone ist verloren oder gestohlen
Dieses Szenario ist der Praxistest für die gesamte Konstruktion. Wer alle Kontakte, Wiederherstellungscodes und die Geräteortung nur auf demselben Telefon speichert, kann im entscheidenden Moment nichts davon nutzen.
- Von einem unabhängigen Gerät handeln: Rufen Sie die zuvor eingerichtete Ortungs- und Sperrfunktion des Betriebssystems auf. Sperren Sie das Gerät und zeigen Sie, sofern sinnvoll, eine sichere Rückrufmöglichkeit an.
- SIM oder eSIM sperren: Kontaktieren Sie den Mobilfunkanbieter über die offline notierte Kundennummer und Sperrhotline. Das BSI empfiehlt eine zeitnahe SIM-Sperrung und, soweit möglich, Fernsperrung oder Fernlöschung.
- Risiko bewerten: War das Gerät entsperrt? Waren E-Mail, Passwortmanager, Banking oder Gesundheits-Apps zugänglich? Ändern Sie zuerst das Passwort des zentralen E-Mail-Kontos und weiterer besonders kritischer Konten, wenn ein Zugriff möglich erscheint.
- Zahlungs- und Identitätsdienste prüfen: Informieren Sie bei konkretem Risiko Bank oder Zahlungsanbieter und kontrollieren Sie Sitzungen sowie neue Anmeldungen.
- Fernlöschung abwägen: Sie schützt Daten, kann aber Ortung oder Beweissicherung beeinträchtigen. Nutzen Sie die Anbieterhinweise und entscheiden Sie nach Lage; verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Befehl ein offline gebliebenes Gerät sofort erreicht.
- Verlust oder Diebstahl dokumentieren: Notieren Sie Zeitpunkt, Gerätekennung, Sperrmaßnahmen und gegebenenfalls Angaben für eine Anzeige.
Bereiten Sie diesen Ablauf vor, solange das Telefon vorhanden ist: starke Displaysperre, aktuelle Software, aktivierte Geräteverschlüsselung, eingerichtete Ortungsfunktion, SIM-PIN, offline verfügbare Sperrdaten und getestetes Backup. Das BSI betont, dass eine Displaysperre nicht automatisch eine entnehmbare Speicherkarte schützt. Sensible Daten gehören daher nicht unverschlüsselt auf externe Medien.
Szenario 2: Krankenhausnotfall und fehlende Einwilligungsfähigkeit
Im Krankenhaus zählt nicht die Größe der Mappe, sondern die Reihenfolge. Die kontaktierte Person sollte zuerst Identität, aktuelle Medikation, Allergien, relevante Diagnosen und den Fundort der Vorsorgedokumente liefern können. Danach klärt sie ihre Rolle: Ist sie nur Kontaktperson, bevollmächtigt oder gesetzlich vertretungsberechtigt? Sie sollte keine Befugnis behaupten, die nicht dokumentiert ist.
- Notfallblatt und Gesundheitskarte bereitstellen; Aktualitätsdatum nennen.
- Behandelnde Praxis und weitere Vertrauensperson informieren, soweit dies erforderlich und gewünscht ist.
- Auf Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinweisen und das benötigte Dokument beziehungsweise Original beschaffen.
- Eigene Rolle und Vollmachtsumfang gegenüber der Klinik transparent machen.
- Kinder, Pflegebedürftige, Haustiere, Wohnung und dringende Termine nach dem separaten Betreuungsplan versorgen.
- Entscheidungen, Ansprechpartner und übergebene Dokumente knapp protokollieren.
Die Vertrauensperson sollte medizinische Wünsche nicht aus dem Gedächtnis interpretieren, wenn eine konkrete Patientenverfügung vorliegt. Umgekehrt löst ein bloßer Scan ohne auffindbares Original oder Ansprechpartner praktische Rückfragen nicht zuverlässig. Führen Sie deshalb einmal jährlich eine kurze Übung durch: Eine Person nennt einen angenommenen Kliniknotfall, die andere findet innerhalb von zehn Minuten Übersicht, Dokumentenort und Ersatzkontakt. Notieren Sie jedes Hindernis und beheben Sie es.
Szenario 3: Todesfall und digitaler Nachlass
Nach einem Todesfall sollten Angehörige nicht sofort Konten löschen. E-Mail, Cloudspeicher und Geräte können Unterlagen für Verträge, Steuer, Nachlassabwicklung oder Erinnerungen enthalten. Gleichzeitig dürfen laufende Kosten und Sicherheitsrisiken nicht monatelang ignoriert werden. Arbeiten Sie in kontrollierten Phasen.
- Sichern: Geräte nicht zurücksetzen, Daten nicht vorschnell verändern und vorhandene Backups schützen. Bei möglichem Streit oder wertvollen Beständen fachliche Hilfe einholen.
- Legitimation klären: Feststellen, wer Erbe, Bevollmächtigter oder Testamentsvollstrecker ist und welche Nachweise Anbieter verlangen. Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht ist nicht dasselbe wie die Erbenstellung.
- Inventar abgleichen: Kontenverzeichnis, Kontoauszüge, E-Mail-Hinweise und App-Abonnements prüfen, ohne wahllos private Kommunikation zu verbreiten.
- Dringendes priorisieren: Kostenpflichtige Dienste, Domains, geschäftliche Systeme, Zahlungswege und kompromittierungsgefährdete Konten zuerst bearbeiten.
- Wünsche umsetzen: Anbieterfunktionen für Löschung, Gedenkzustand, Datenexport oder Übertragung nutzen und jeden Schritt dokumentieren.
- Archiv begrenzen: Rechtlich oder persönlich benötigte Inhalte geordnet sichern; unnötige Kopien nach Abschluss kontrolliert löschen.
Loggen Sie sich nicht allein deshalb unter dem Namen der verstorbenen Person ein, weil ein Passwort vorhanden ist. Aktive Weiternutzung, Vertragsabwicklung und Zugang zu Inhalten sind nicht dasselbe. Nutzen Sie die vorgesehenen Nachlassprozesse des Dienstes und lassen Sie unklare Fälle rechtlich prüfen.
Datenschutz und Sicherheit: ein bewusstes Risikomodell
Gesundheitsdaten, Identitätsunterlagen und Zugangsinformationen erzeugen bei Missbrauch erhebliche Risiken. Gleichzeitig kann fehlende Verfügbarkeit im Notfall schaden. Bewerten Sie daher für jeden Datensatz drei Fragen: Wer benötigt ihn? In welcher Situation? Wie schnell? Daraus folgt die Schutzstufe. Eine Telefonnummer auf einer Notfallkarte darf schnell sichtbar sein. Ein Steuerbescheid oder Master-Passwort nicht.
Orientieren Sie sich an Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit, wie sie Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung beschreibt. Für die private Notfallmappe ist das vor allem ein nützliches Gestaltungsprinzip: so wenig wie nötig, so aktuell wie möglich und angemessen geschützt. Speichern Sie Daten von Angehörigen nicht ohne Absprache, und vermeiden Sie intime Detailangaben auf frei sichtbaren Karten.
- Verschlüsselung: Schützen Sie Archiv, Endgeräte und externe Sicherungsmedien. Ein unverschlüsselter USB-Stick im Schlüsselbrett ist keine sichere Notfallkopie.
- Redundanz: Halten Sie mindestens eine zusätzliche Sicherung räumlich getrennt. Das BSI empfiehlt regelmäßige Backups; legen Sie einen festen Aktualisierungsturnus fest.
- Trennung: Speichern Sie verschlüsseltes Archiv und Entschlüsselungsinformation nicht offen nebeneinander.
- Zugriffsbegrenzung: Nicht jede Kontaktperson benötigt medizinische Vollakten oder Finanzzugänge.
- Protokoll: Führen Sie eine kurze Liste, wer welche Kopie oder welchen Zugang erhalten hat.
- Löschung: Vernichten Sie veraltete Ausdrucke und alte unverschlüsselte Dateien kontrolliert.
Häufige Fehler und ihre bessere Lösung
- Alles liegt nur im Smartphone: Halten Sie Sperrnummern, Kontakte und Zugangsanweisung zusätzlich offline bereit.
- Alles liegt in einer Cloud: Ergänzen Sie eine verschlüsselte, räumlich getrennte Sicherung und prüfen Sie den Zugang ohne Ihr Hauptgerät.
- Passwörter stehen im Klartext: Nutzen Sie einen Passwortmanager und dokumentieren Sie nur den geregelten Notfallzugang.
- Die Mappe ist vollständig, aber unbekannt: Informieren Sie Vertrauenspersonen über Rolle, Fundort und Grenzen ihrer Befugnis.
- Ein Scan wird mit Rechtswirksamkeit verwechselt: Bewahren Sie erforderliche Originale passend auf und lassen Sie Formfragen fachlich klären.
- Niemand pflegt die Daten: Tragen Sie auf jedes Blatt ein Aktualitätsdatum und verbinden Sie die Prüfung mit einem festen Jahrestermin.
- Eine Person ist alleiniger Ausfallpunkt: Bestimmen Sie mindestens eine Ersatzperson und berücksichtigen Sie gemeinsame Reisen.
- Der Nachlassplan sagt nur „Konten löschen“: Definieren Sie pro Dienst die gewünschte Maßnahme und sichern Sie zuerst notwendige Unterlagen.
Der halbjährliche Wartungstermin
Eine Notfallmappe ist ein Prozess, kein abgeschlossenes Projekt. Planen Sie zweimal jährlich 30 bis 45 Minuten ein, zusätzlich nach Umzug, Trennung, Geburt, Todesfall, schwerer Diagnose, Medikamentenwechsel, neuer Telefonnummer, Kartenwechsel oder Wechsel des Passwortmanagers. Prüfen Sie dabei nicht nur Inhalte, sondern den realen Zugriff.
- Kontakte testweise anrufen oder bestätigen lassen.
- Medikamente, Allergien, Praxen und Versicherungsdaten aktualisieren.
- Vollmachten, Verfügungen, Rollen und Originalfundorte prüfen.
- Kontenverzeichnis um neue Dienste ergänzen und beendete Einträge entfernen.
- Backup erstellen und stichprobenartig auf einem unabhängigen Gerät wiederherstellen.
- Wiederherstellungscodes, Notfallzugriff und zweiten Faktor testen, ohne Schutzmechanismen abzuschalten.
- Veraltete Ausdrucke einsammeln und sicher vernichten.
- Neue Versionsnummer und nächstes Prüfdatum eintragen.
Der beste Abschlusstest ist eine einfache Frage an jede beteiligte Person: „Wenn ich heute nicht ansprechbar wäre, was würden Sie zuerst tun und wo fänden Sie die nötigen Informationen?“ Kann sie das ohne Ihre Hilfe beantworten, ist die Mappe nicht nur vollständig, sondern einsatzfähig. Genau das ist ihr Zweck.
Quellen und weiterführende Informationen
- gesund.bund.de: Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte
- gesund.bund.de: Die elektronische Patientenakte
- Bundesministerium der Justiz: Vorsorgevollmacht
- Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung
- Bundesministerium der Justiz: Ehegattennotvertretung
- BSI: Basistipps zur IT-Sicherheit, Passwörter und Zwei-Faktor-Authentisierung
- BSI: Back-ups regelmäßig erstellen
- BSI: Verschlüsselung und Zugangssperren auf mobilen Geräten
- Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz: § 1922 BGB zur Gesamtrechtsnachfolge
- Bundesgerichtshof: Urteil zum Zugang der Erben zu einem sozialen Netzwerk, III ZR 183/17
- EUR-Lex: Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Artikel 5 und 32
